KFZ-Buschmann ist Ihr Spezialist für Anhängerkupplungen​

Dürfen wir Sie verkuppeln?

Wir würden Sie gerne verkuppeln! Denn so eine Anhängerkupplung ist ein echter Zugewinn für jedes Auto. Sie können Fahrräder mit einem Fahrradträger, mehr Gepäck, Möbel und Weiteres mit einem Anhänger oder gar eine ganze Wohnung mit einem Wohnwagen mitnehmen. Wir von KFZ-Buschmann sind DIE Spezialisten für Anhängerkupplungen in 58313 Herdecke und rüsten nach, warten und reparieren.

Wir verkuppeln, damit Sie abschleppen können! – Denn so eine Anhängerkupplung bietet viele Vorteile: Sie können mit dem richtigen Anhänger sogar ein anderes Auto oder Motorrad mitnehmen. Praktisch, wenn ein Neukauf geplant ist oder es mal eine Panne in der Familie oder bei Freunden geben sollte. Dank der vielen praktischen Vorteile, die so eine Anhängerkupplung mit sich bringt, erhöht sich logischerweise auch der Wert des Autos selbst. Deswegen beraten wir Sie gern und gehen ans Werk, wenn Sie an der Nachrüstung einer Anhängerkupplung interessiert sind. Falls Ihr Auto bereits über eine Anhängerkupplung verfügt, sollten Sie diese regelmäßig von einem Spezialisten wie KFZ-Buschmann überprüfen lassen. Oft sind es schlecht bis gar nicht erkennbare Haarrisse, die eine Anhängekupplung langsam, aber sicher kaputt machen können. Dann setzen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer einer großen Gefahr aus. Wir erkennen solche Defekte schnell und reparieren Anhängerkupplungen fachgerecht für Autofahrer aus 58313 Herdecke und Umgebung. 

Diese Bußgelder drohen für das falsche Ankuppeln eines Anhängers

Anhänger sind bei vielen deutschen Autofahrern eine beliebte Möglichkeit, um größere Objekte oder eine Menge kleinerer Gegenstände unkompliziert von A nach B zu transportieren. Doch wer seinen Anhänger falsch ankuppelt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Wer sich das Leben einfacher machen möchte und sich einen Anhänger zulegt, sollte diesen auch vorschriftsmäßig und sicher mit seinem Auto verbinden, um ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg zu vermeiden. Viel schlimmer: Wenn sich der Anhänger aufgrund mangelnder Kupplung bei höheren Geschwindigkeiten löst, können Menschenleben auf dem Spiel stehen.

  • Das Führen eines Autos, dessen Anhängerkupplung nicht den Vorschriften entspricht, wird mit einem Bußgeld von 25 Euro bestraft.
  • Für denjenigen, der die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit der mangelhaften Anhängerkupplung anordnet oder diese zulässt, werden 35 Euro Bußgeld fällig.
  • Wer ein Fahrzeug führt, das mangelhaft mit einem Anhänger verbunden ist, und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, muss ein Bußgeld von 135 Euro zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg.
  • … bei zusätzlicher Gefährdung werden 165 Euro und 1 Punkt fällig.
  • … bei Verursachung eines Unfalls werden 200 Euro und 1 Punkt fällig.

Dank Anhängerkupplung: Fahrräder mit Heckträger transportieren

Die meisten Autofahrer transportieren ihre Fahrräder mit einem Heckträger, wenn sie denn nicht in den Kofferraum passen. Heckträger können nur an Autos hinten angebracht werden, die über eine geeignete Anhängerkupplung verfügen. Auf deren Kugelkopf wird der Heckträger nämlich befestigt.

       Bedenke, dass der Heckträger nur so viel Gewicht tragen darf, wie vom Heckträgerhersteller vorgegeben wird.

       Auch die Anhängerkupplung darf nicht mit mehr Stützlast belastet werden als vom Autohersteller angegeben.

       Des Weiteren ist sicherzustellen, dass der Heckträger mit einem Nummernschild wie am Auto hinten ausgestattet wird.

       Natürlich muss auch die Beleuchtung (z. B. Bremslichter) am Heckträger funktionieren.

       Die Fahrräder auf dem Heckträger dürfen seitlich höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen; das Auto inklusive aufgeladener Räder darf nicht breiter als 2,55 Meter sein.

       Wichtig außerdem: Durch die Fahrräder auf dem Heckträger verändern sich die Fahreigenschaften des Autos – der ADAC empfiehlt, mit Fahrrädern auf einem Heckträger nicht schneller als 120 km/h zu fahren.

Wann ist mein Auto oder Anhänger überladen?

Mit dem Auto mal eben einen Umzug meistern oder den Keller leerräumen – ein Anhänger hilft in jeder Situation und auch beim Transport schwerer Gegenstände. Doch wer nicht richtig aufpasst, könnte das Auto bzw. den Anhänger überladen und muss dann mit einem Bußgeld rechnen.

Wer plant, eine Menge Zeugs mit bzw. in seinem Auto zu transportieren, sollte sich vorher erst mal schlaumachen, wie schwer das Auto überhaupt sein darf. Das Stichwort diesbezüglich lautet „zulässiges Gesamtgewicht“ – kurz „zGG“ – und wird in der Straßenverkehrsordnung genauer beschrieben. Dort steht:

  • Das zulässige Gesamtgewicht eines leichten Autos (normaler Pkw) darf 2,8 Tonnen nicht überschreiten.
  • Das zulässige Gesamtgewicht eines schweren Autos (z. B. Transporter) darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
  • Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers darf 2 Tonnen nicht überschreiten.

Wer nicht richtig aufpasst, schätzt und wiegt, riskiert eine Überladung seines Autos oder Anhängers und damit ein Bußgeld. Neben den Schäden, die eine Überladung am Auto, der Karosserie und dem Chassis verursacht könnte, müssen Sie bei einer Kontrolle mit folgenden Bußgeldern rechnen:

  • Das zulässige Gesamtgewicht wird um 5 Prozent überschritten: 10 Euro Bußgeld
  • Das zulässige Gesamtgewicht wird um 10 Prozent überschritten: 30 Euro Bußgeld
  • Das zulässige Gesamtgewicht wird um 15 Prozent überschritten: 35 Euro Bußgeld
  • Das zulässige Gesamtgewicht wird um 20 Prozent überschritten: 95 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Das zulässige Gesamtgewicht wird um 25 Prozent überschritten: 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Das zulässige Gesamtgewicht wird um 30 Prozent überschritten: 235 Euro Bußgeld und 1 Punkt

Anhänger abstellen und parken – das ist erlaubt, das nicht

Wer einen PKW-Anhänger hat, erspart sich einigen Stress und kann auch größere Dinge schnell und einfach transportieren. Doch beim Abstellen und Parken eines Anhängers geht es dann nicht mehr so ganz stressfrei zu, wenn Sie nicht die speziellen Bedingungen hierzu beachten.

Anhänger sind meist größer als ein normales Auto und stehen meistens auch länger als ein solches. Deswegen gelten für sie auch besondere Regeln. So dürfen Sie Ihren Anhänger nicht einfach auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen und nach einem Monat wieder ankoppeln. Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen, sieht die Sache schon viel einfacher aus und Sie können Ihren Anhänger dort so lange abstellen, wie Sie wollen. An anderen Orten wird das Parken schwieriger, wie Sie im nächsten Absatz erfahren.

Ein Auto darf im öffentlichen Raum nicht so lange stehen, bis der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung bereits verstrichen ist, aber bei Anhängern sind die Regeln noch mal um einiges schärfer. So dürfen Sie Ihren Anhänger bei sich auf dem Grundstück natürlich so lange stehen lassen, wie Sie wollen, müssen auf öffentlichem Boden jedoch einiges beachten: Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen dürfen Anhänger nämlich nicht länger als 14 Tage stehen, sonst gibts ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Ein Gespann ist von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.