Alle Jahre wieder … Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung direkt bei KFZ-Buschmann​

Alle Jahre wieder ist es wieder soweit und Ihr Auto muss zur Hauptuntersuchung, um eine neue Prüfplakette zu erhalten. Seit Anfang 2019 ist auch die Endrohrmessung wieder ein Teil der Abgasuntersuchung und damit auch Gegenstand der Hauptuntersuchung. Ohne bestandene Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung gibt es keine Plakette fürs Nummernschild und ohne Plakette darf ein Auto nicht mehr bewegt werden. Damit es aber nicht so weit kommt, stehen Ihnen unsere erfahrenen Mechaniker von KFZ-Buschmann mit Rat und Tat zur Seite. Die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung können Sie auch gleich bei uns vornehmen lassen, denn wir sind ein zertifizierter und qualifizierter Prüfstützpunkt für alle Autofahrer in 58313 Herdecke und Umgebung!

Da die Hauptuntersuchung umgangssprachlich oft einfach als „TÜV“ bezeichnet wird, denken viele Autofahrer, dass sie diese nur beim TÜV oder einer anderen bekannten Prüforganisation wie DEKRA, KÜS oder GTÜ durchführen lassen können. Das ist jedoch nicht wahr – auch freie Werkstätten können die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung durchführen. Dafür müssen sie strenge Richtlinien einhalten und einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Werkstatt einer Innung angehören und einen Vertrag mit den Überwachungsorganisationen (ÜO) abgeschlossen haben. Von diesen kommt dann ein Prüfer zur Hauptuntersuchung in der Werkstatt vorbei. Wir von KFZ-Buschmann sind stolz, uns einen anerkannten Prüfstützpunkt nennen zu dürfen! Wir führen die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung nach staatlichen Vorgaben durch und können sofort Reparaturen leisten, wenn vor oder während der Hauptuntersuchung Schäden entdeckt werden. So stellen wir sicher, dass Autofahrer aus 58313 Herdecke und Umgebung stets mobil sind – denn das ist unser Ziel. Wir sorgen für Ihre Sicherheit!

Seit 2019 gehört die Endrohrmessung zur Hauptuntersuchung

Der Dieselskandal und die damit einhergehenden Diskussionen über eine zu hohe CO2-Luftbelastung haben die Politik zum Handeln angeregt: Seit 1. Januar 2019 ist die Endrohrmessung wieder fester und verbindlicher Bestandteil der Abgasuntersuchung. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die AU-pflichtig sind. Seit Januar 2010 ist die AU fester Bestandteil der HU (Hauptuntersuchung). Nun wird bei der Hauptuntersuchung auch die Abgasanlage mittels einer in den Auspuff eingeführten Sonde überprüft. Durch die neue Art der Abgasmessung sollen Defekte oder Manipulation besser erkannt werden können.

Unser Tipp: Sie können Kosten, Ärger und Zeit sparen, wenn Sie Ihr Auto rechtzeitig bei uns checken lassen. Wir erkennen Mängel und Defekte und reparieren sie sofort, sodass Sie auch in diesem Jahr sicher die neue Plakette bekommen.

Änderung: Bei der HU gibt es jetzt auch „gefährliche“ Mängel

Bei der Hauptuntersuchung gibt es seit dem Mai 2018 eine neue Kategorie der Mängeleinordnung. Die bisherigen Mängelkategorien „Hinweise (HW)“, „Ohne festgestellte Mängel (OM)“, „Geringe Mängel (GM)“, „Erhebliche Mängel (EM)“ und „Verkehrsunsicher (VU)“ werden durch die neue Kategorie „Gefährliche Mängel (GM)“ erweitert. Diese Kategorie wird zwischen „Erhebliche Mängel (EM)“ und „Verkehrsunsicher (VU)“ platziert. Die neue Kategorie „Gefährliche Mängel (GM)“ beschreibt „Mängel, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen“, wie es der ADAC treffend auf den Punkt bringt.

Ein Beispiel für „Gefährliche Mängel“ sind Bremsleuchten, die allesamt nicht funktionieren. Eine direkte Fahrt nach Hause oder zu einer Kfz-Werkstatt wäre dann zwar noch erlaubt, Sie können jedoch Zeit und Mühe sparen, wenn Sie die Werkstatt-Hauptuntersuchung bei KFZ-Buschmann durchführen lassen. Dann steht Ihr Auto bereits bei uns und wir würden uns nach Absprache mit Ihnen direkt um die Probleme kümmern.

Der Fahrzeughalter kann jedem Untersuchungsbericht nach der HU zusätzlich den jeweiligen Gefährdungstatbestand entnehmen. Die aktuelle Plakette des Autos wird bei „Gefährlichen Mängeln“ zwar nicht entfernt, jedoch wird auch keine neue erteilt, bis die Mängel behoben wurden. Außerdem: Die örtliche Zulassungsbehörde wird nicht über die festgestellten Mängel benachrichtigt und das Auto muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgezeigt werden.

HU: Diese Mängelkategorien gibt es

Das mit den Mängeln klingt irgendwie alles kompliziert? – Ist es aber gar nicht! Wir sagen Ihnen, welche Mängelkategorien es gibt und was sie bedeuten:

  1. Hinweise (HW): Hier handelt es sich noch nicht um einen Mangel und die Prüfplakette wird erteilt. Es liegt lediglich ein Hinweis vor, dass in absehbarer Zukunft einer entstehen könnte. Ein Beispiel für einen Hinweis wären abgefahrene Reifen, die jedoch noch nicht unter der erforderlichen Profiltiefe von 1,6 mm liegen.
  2. Ohne festgestellte Mängel (OM): Glückwunsch! Ihr Auto ist mängelfrei. Jedoch nur, was die Hauptuntersuchung anbetrifft. Hier geht es nämlich um Mängel, die die Verkehrssicherheit oder Umwelt beeinträchtigen. Im HU-Bericht können also keine Mängel quittiert werden, obwohl das Radio nicht funktioniert.
  3. Geringe Mängel (GM): Ein kleiner Steinschlag zum Beispiel, der sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, könnte als „geringer Mangel“ bewertet werden. Dann vergibt der Prüfer in der Regel eine Plakette und verzichtet auf eine Nachprüfung. Trotzdem sollten Sie den Mangel so schnell wie möglich beseitigen lassen.
  4. Erhebliche Mängel (EM): Ab jetzt wird es ernst und es gibt keine neue Plakette. Erhebliche Mängel könnten die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gefährden – zum Beispiel aufgrund eines undichten Tankdeckels. Sie haben nun einen Monat Zeit, den Mangel bei uns in der Werkstatt beseitigen zu lassen, um dann wieder zum TÜV zu fahren.
  5. Gefährliche Mängel (GM): Das ist die neue Mängelkategorie, die es seit Mai 2018 gibt. Sie umfasst laut ADAC Mängel, „die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen“, z. B. defekte Bremsleuchten. Das Auto wird trotzdem nicht stillgelegt. Sie dürfen jedoch nur noch nach Hause oder in eine Werkstatt fahren. Innerhalb eines Monats müssen Sie das (reparierte) Auto wieder in der Prüfstelle vorzeigen.
  6. Verkehrsunsicher (VU): Das wars! Ihr Auto erhält nicht nur keine neue Plakette, die alte Plakette wird nämlich entfernt und der Wagen somit komplett stillgelegt. Die örtliche Zulassungsbehörde wird informiert. Ein Mängel-Beispiel eines verkehrsunfähigen Fahrzeugs, von dem eine unmittelbare Verkehrsgefährdung ausgeht, ist auslaufender Kraftstoff.

Wie muss ich mich und mein Auto zum HU-Termin vorbereiten?

Damit bei der Hauptuntersuchung alles glatt läuft und Sie Ihr Nummernschild mit einer neuen Plakette schmücken können, sollten Sie sich und Ihr Auto auf den Termin vorbereiten. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie Sie einen guten Eindruck beim Prüfer machen.

Zur Hauptuntersuchung in der Prüfstelle sollten Sie nicht nur Ihr Auto mitnehmen, sondern auch einige wichtige Dokumente, ohne die keine Prüfung vorgenommen werden kann. Denken Sie bitte daran, folgende Dokumente zur Hauptuntersuchung bei KFZ-Buschmann mitzubringen:

  • Natürlich brauchen Sie zur HU den Fahrzeugschein. Aus diesem liest der Prüfer alle wichtigen Informationen zu Ihrem Auto ab. Falls das Kfz abgemeldet sein sollte, sollten Sie den Fahrzeugbrief mitbringen.
  • Wenn es sich um eine Nachuntersuchung handelt und Sie zur Kontrolle einer vorangegangenen HU wiederkommen, bringen Sie den vorigen Untersuchungsbericht mit.
  • Wurde an Ihrem Auto gebaut, geschraubt oder etwas verändert, sollten Sie ggf. Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen mitbringen.

Es kann außerdem nicht schaden, das Auto vorher gründlich zu waschen und auch von innen zu säubern. Ein gepflegtes Äußeres (und Inneres) zeigt dem Prüfer, dass Sie sich als Fahrzeughalter um Ihr Auto kümmern und es in Schuss halten.

Nicht vergessen: Grundsätzlich darf die Hauptuntersuchung nicht überzogen werden! Wenn dies doch geschehen sollte und Sie mit abgelaufener Plakette durch die Gegend fahren, ist der Fahrzeughalter verantwortlich und wird vom Gesetzgeber zur Rechenschaft gezogen. Dabei fallen folgende Strafen an:

  • HU um mehr als 2 Monate überzogen: 15 Euro Strafe
  • HU zwischen 4 und 8 Monaten überzogen: 25 Euro Strafe
  • HU um mehr als acht Monate überzogen: 60 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg